Jedes Kind bekommt die Zeit, die es braucht.
§22 Abs. 2 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) dazu: „Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes. Das Leistungsangebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren.“
Der Kindergarten erfüllt einen familienergänzenden Bildungsauftrag. So wollen wir mit Ihnen, zum Wohle der Kinder, an einem Strang ziehen.
Für viele Kinder ist der Kindergartenbesuch die erste Trennung. Damit hierbei keine Stressreaktionen entstehen, ist es von Vorteil Kinder sanft einzugewöhnen. Das kann durch vorherige Schnuppertermine und Kennenlerntreffen geschehen.
Wenn wir ein Vertrauensverhältnis zu dem Kind aufgebaut haben und es sich wohl fühlt, so können die Eltern sich für einige Zeit vom Platz entfernen. Wir lassen dem Kind Zeit zu uns Kontakt zu knüpfen und halten uns in den ersten Tagen zurück. Solange die Eltern anwesend sind, darf das Kind entscheiden, von wem es sich bei Bedarf helfen lässt. Nach und nach treten die Eltern in den Hintergrund und die Pädagogen in den Vordergrund. Meistens können die Eltern nach ca. drei Tagen für eine kurze Zeit aus der Einrichtung gehen. Die Zeiten sollten je nach Tempo des Kindes langsam gesteigert werden und die Eltern in der Zeit erreichbar sein. In der Regel gelingt die Eingewöhung in drei Tagen bis drei Wochen. Wir orientieren uns hierbei an dem Berliner Modell.
Da auch die familiäre Situation einen Einfluss auf den KiTa-Start hat, wird diese von uns miteinbezogen.
So wird der Kindergartenstart glücken und die Bindung zu den Eltern sowie den Erziehern gefestigt.